Energieberatung
Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines
Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle
Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt
wurden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für
Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.
In einer
Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder
einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1.
Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die
vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein
Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten
Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis
aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des
Gebäudes bietet.
In Zusammenarbeit mit einem Gebäudeenergieberater beraten wir kompetent und unabhängig zu Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei privaten Wohngebäuden, Gewerbeobjekten und öffentlichen Einrichtungen zu folgenden Themen:
- Baulicher Wärmeschutz
- Heizungs- und Regelungstechnik
- Solarenergie
- Stromsparen
- Wärmepumpen / Wärmebedarfsberechnung, z.B. für Auslegung Wärmepumpe
- Förderprogramme/Energieausweis/Energiepass (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)
- Energiesparberatung (Vor-Ort Energieberatung nach BAFA)
- KfW-Nachweis (Co2-Gebäudesanierungsprogramm KfW-Förderbank)
- Thermografie (Gebäudethermografie zur Schwachstellenanalyse)
- Blower-Door-Test (Nachweis Luftdichtheit Gebäudehülle)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung