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Energieberatung

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

In Zusammenarbeit mit einem Gebäudeenergieberater beraten wir kompetent und unabhängig zu Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei privaten Wohngebäuden, Gewerbeobjekten und öffentlichen Einrichtungen zu folgenden Themen:

    • Baulicher Wärmeschutz
    •  Heizungs- und Regelungstechnik
    •  Solarenergie
    •  Stromsparen
    •  Wärmepumpen / Wärmebedarfsberechnung, z.B. für Auslegung Wärmepumpe
    •  Förderprogramme/Energieausweis/Energiepass (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)
    • Energiesparberatung (Vor-Ort Energieberatung nach BAFA)
    • KfW-Nachweis (Co2-Gebäudesanierungsprogramm KfW-Förderbank)
    • Thermografie (Gebäudethermografie zur Schwachstellenanalyse)
    • Blower-Door-Test (Nachweis Luftdichtheit Gebäudehülle)
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung