Förderung und Finanzierung
Das Erneuerbare Energien Gesetz regelt seit dem Jahr 2001, dass der Betreiber einer PV-Anlage eine Einspeisungsgarantie von 20 Jahren durch den Staat erhält. Die 20jährige Vergütung zählt ab dem 01.01. des Folgejahres. Das heißt, die Monate ab Inbetriebnahme bis zum Jahresende werden zusätzlich vergütet.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
Verdienst
Die garantierte Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich durch Ihren lokalen Energieversorger ausgezahlt.
Fördermittel
EEG-Förderung, die wichtigste Photovoltaik- Förderung - EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Auf Grund der ständigen Anpassung durch den Gestzgeber, erfragen sie die aktuelle Einspeisevergütung bei einem persönlichen Gespräch.
KfW-Zinsgünstige Darlehen
Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Investoren
- private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
- Landwirte
Wie läuft das?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.
Was wird durch diese PV-Förderung finanziert?
Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:
- Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR einschließlich der Kosten für:
- Messeinrichtungen Planung Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)
Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds GmbH )und auch gebrauchte Solaranlagen werden nicht finanziert.
Finanzierungsumfang
100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben Laufzeit i. d. R. bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Verzinsung
Festschreibung des Zinses wahlweise für 5 oder 10 Jahre, bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Aktuelle Zinskonditionen
Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend
Auszahlung
96 %, grundsätzlich in einer Summe
Abruffrist
1 Jahr
Tilgung
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.
Kummulierbarkeit mit anderen Fördermitteln
Im Grundsatz mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
Verwendungsnachweis
Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Rechnungen Ihrer Bank vor.
Beantragung über Ihre Hausbank
Solarförderung-ERP-Umweltkredit
Wer wird gefördert?
- Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership)
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe) Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.
Wie wird gefördert?
Photovoltaikförderung mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.
In welchem Umfang wird finanziert?
- 50 % der Investitionskosten für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten Höchstbetrag
- 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin 500 T-EUR in den alten Bundesländern